Erdbestattung

Inzwischen wurde ihr der Rang der häufigsten Bestattungsart in vielen großen Städten von der Feuerbestattung abgenommen. Bei der Erdbestattung erfolgt die Beisetzung in einem Holzsarg.

Erdgräber werden je nach Friedhof und Friedhofsordnung als Wahl-, Reihen- oder anonymes Grab angeboten. In einem Reihengrab kann im allgemeinen nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist hierbei nicht möglich. Wahlgräber unterliegen hingegen nicht der strengen Ruhezeitregelung und es können oft mehrere Verstorbene Zeitlich versetzt in einem Wahlgrab beigesetzt werden, wobei auch nachträglich Urnen in Erdgräbern beigesetzt werden können. Eine Verlängerung der Ruhezeit ist daher jederzeit möglich. Die mindest Ruhezeit beträgt 20 Jahre. Die anonyme Grabstelle, meist auf einer Wiese, wird in keinster Weise gekennzeichnet. Die Grabpflege übernimmt hierbei der Friedhof.

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